Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen wesentlich zu unserem Erfolg bei. Sie sind uns wichtig von A-Z!
Aus- und Weiterbildung
Wir tragen die Verantwortung, unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für ihre Aufgaben systematisch und gezielt zu befähigen. Unser Angebot an interner Aus- und Weiterbildung wird laufend angepasst. Externe Weiterbildungen werden jederzeit überprüft und im Rahmen unseres grosszügigen Reglementes unterstützt.
Ferien
Bis zum 59. Altersjahr erhalten Sie 25 bezahlte Ferientage und ab dem 60. Altersjahr weitere fünf Tage dazu.
Schwangerschaftsurlaub
Hirslanden gewährt allen Mitarbeiterinnen einen bezahlten Mutterschafts-urlaub von insgesamt 16 Wochen, und zwar 2 Wochen vor und 14 Wochen nach dem Geburtstermin.
- Im 1. Dienstjahr: 16 Wochen zu 80 % des Bruttolohnes
- Ab dem 2. Dienstjahr: 16 Wochen zu 100 % des Bruttolohnes
Kollektivkrankenkasse
Durch Beitritt in die Kollektivkrankenkasse können Sie und Ihre Familienangehörigen von günstigen Prämien profitieren. Ausserdem übernimmt Hirslanden Ihren Privatzusatz für Spitalkosten bei Krankheit und Unfall.
Salärfortzahlung bei Krankheit und Unfall
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, sei es infolge Krankheit, Unfall, oder Schwangerschaft und Geburt - Hirslanden zahlt Ihnen Ihr Salär weit über die vom Gesetz geforderte Dauer hinaus.
Pensionskasse
Der Prämienanteil der Hirslanden geht über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Ausserdem unterstützen wir Sie im Rahmen des Reglementes der BVG-Kasse bei Plänen bezüglich Wohneigentum und helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Verbilligtes Essen
Sie erhalten verbilligtes Essen in den Kantinen unserer Kliniken.
Zulagen für Sonderdienste
Zulagen für Sonderdienste über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gemäss Inkonvenienzenreglement.
Und ausserdem...
- Dienstaltersgeschenk
- Kindertagesstätte
- Medikamentenrabatt
- Nichtbetriebsunfall
- Vermittlungsprämie
In einzelnen Kliniken kann es Abweichungen von diesen Bestimmungen geben.